Prozess der Lizenzverlängerungen
Stand: 06.12.2024 aktualisiert 18.11.2025
Bitte beachtet folgende ab sofort gütige Vorgehen zur Lehrschein-/FÜL-Verlängerung:
Lehrscheinverlängerung (via Email an: lizenzen@berlin.dlrg.de)
- Scan Lehrscheinurkunde,
- Scan der 15 UE fachbezogenen Fortbildung* (als Fortbildung wird anerkannt, was fachbezogenen ist, z.B. Kampfrichterfortbildung, Bad Nenndorf Lehrgänge, Lehrgänge anderer LVs oder des LSBs, DSVs (DRSA- Wiederholungszeit gilt logischer Weise nicht)
- Scan des DRSA Silber max. 2 Jahre alt via Mail
- Nachweis gezahlter Mitgliedsbeitrag laufendes Kalenderjahr (Scan des aktuellen Mitgliedsausweises oder Bescheinigung der Mitgliederverwaltung (derzeit Anton / mgv(at)mitte.dlrg.de ))
- Bestätigung der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nicht älter als 3 Jahre durch die beauftragte Person im Kinder- und Jugendschutz (kjsb@mitte.dlrg.de)
FÜL-Lizenzverlängerung
- Scan der Lehrscheinverlängerungsurkunde
- gezahlter Mitgliedsbeitrag laufendes Kalenderjahr (Scan des aktuellen Mitgliedsausweises oder Bescheinigung der Mitgliederverwaltung (derzeit Anton / mgv(at)mitte.dlrg.de ))
- Antrag für FÜL-Verlängerung (oberstes Dokument auf der Seite, unbedingt auf die aktuelle DOSB-Lizenz-Nummer (beginnend mit DLRG-T-C) angeben) --> findet ihr im ISC unter "Dokumente/Ausbildung/Lizenzerteilung und -Verlängerung/ Antragsformular DOSB Lizenz_2025.pdf" (bzw. anscheinend soll dieses Dokument genutzt werden)
- Scan des DRSA Silber sowie eines EH Kurses (im laufenden Kalenderjahr absolviert)
- unterschriebener Ehrencodex des DOSB --> findet ihr im ISC unter "Dokumente/Ausbildung/Lizenzerteilung und -Verlängerung/ Antragsformular DOSB Lizenz_2025.pdf" bzw hier
- Bestätigung der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nicht älter als 3 Jahre durch die beauftragte Person im Kinder- und Jugendschutz (kjsb@mitte.dlrg.de)
Zudem findet ihr auf dieser Unterwebsite des LV Berlins gegebenenfalls weitere aktuelle Regelungen.
Die Ausbildungsbeauftragung durch den Bezirk erfolgt bei uns in Mitte über Zuordnung zu einer Ausbildungsgruppe im Hallenplan (bzw. Mitteilung, dass vertreten wird) oder die Zuweisung der Gruppe über das ISC. Diese Schriftlichkeit reicht aus.