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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Mitte findest du hier .
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Die DLRG in Berlin finanziert ihre Arbeit und ihr Material ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und geringen staatlichen Zuschüssen und Förderungen (unter 6% der Ausgaben). Dazu gehören auch die Beschaffung, Reparatur und Kraftstoffe der Rettungsboote.
Wir möchten unseren Einsatzkräften ein sicheres Ehrenamt bieten, mit dem sie sich identifizieren können. Dazu gehört vor allem professionelle Einsatzkleidung, persönliche Schutzausrüstung und Einsatzmittel.
Ihre Spende fließt in die vielfältigen und förderungswürdigen Ausgaben der DLRG Berlin Mitte. Dazu zählen:
Insbesondere der Wasserrettungsdienst ist mit hohen Ausgaben für uns verbunden, die durch die Zuschüsse des Landes Berlin bei weitem nicht gedeckt werden. Gleichzeitig haben wir immer höhere Auflagen, was Ausrüstung und Sicherheitsstandards angeht und das bei steigenden Preisen.
Vermutlich nicht, im Ehrenamt ist es aber häufig der Fall, dass die Engagierten nicht nur ihre Zeit und Kraft, sondern auch eigenes Geld mitbringen, um ihre ehrenamtliche Tätigkeit erbringen zu können. Unser Anspruch als DLRG Berlin ist, dass alle unsere Ehrenamtlichen, ganz gleich ob Ausbildende, Jugendbetreuende oder Einsatzkräfte kein eigenes Geld mitbringen oder ihre Kleidung selbst finanzieren müssen. Sie leisten eine unglaublich wertvolle Arbeit für die Gesellschaft, aber auch für jeden Einzelnen - ganz gleich ob als Teilnehmender im Schwimmkurs oder als Verunglückter auf dem Wasser.
Wir finanzieren unter anderem:
IBAN: DE93 1009 0000 5273 1052 81
BIC: BEVODEBBXX
Berliner Volksbank
Bei einer Spende von bis zu 300,00 € gilt der Kontoauszug mit der Spendenabbuchung als Nachweis für das Finanzamt. Hier findest du ein Schreiben der DLRG, welches bei einer Spende bis 300 € mit dem Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden kann. Bei einer höheren Spende erhältst du auch eine Spendenquittung, wenn du uns deine Adresse mitteilst.
Wir sind wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, StNr. 27/663/53874 vom 04.08.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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